Sage Cloud Demat Invoicing

Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnungsstellung?

Seit dem 1. Januar 2026 ist die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) für nahezu alle B2B-Transaktionen zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Belgien verpflichtend. Obwohl diese Gesetzgebung sehr breit gilt, gibt es einige spezifische Ausnahmen, bei denen Unternehmen nicht verpflichtet sind, strukturierte elektronische Rechnungen zu versenden oder zu empfangen.

Was ist E-Invoicing?

E-Invoicing ist das elektronische Versenden und Empfangen von Rechnungen in einem strukturierten XML-Format wie UBL (Universal Business Language). Diese Rechnungen werden vollautomatisch von der Software gelesen und verarbeitet, was für schnellere Verarbeitung, sicherere Übermittlung, weniger Fehler und mehr Transparenz sorgt.

Eine bekannte E-Invoicing-Methode ist Peppol, das internationale Netzwerk, das auch von der Regierung gefördert wird und eine Schlüsselrolle bei der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung spielt.

Für wen gilt die Verpflichtung?

Die E-Invoicing-Gesetzgebung gilt für jedes belgische mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, das B2B-Transaktionen durchführt. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen - vom größten bis zum kleinsten -, das an andere belgische mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen liefert oder Dienstleistungen erbringt, E-Invoicing nutzen muss. Dies gilt unabhängig von der Branche, in der das Unternehmen tätig ist.

Ausnahmen von der Verpflichtung (BE)

Obwohl die Gesetzgebung breit gilt, gibt es einige spezifische Ausnahmen:

Keine Verpflichtung zum Versenden elektronischer Rechnungen

  • Unternehmen, die Insolvenz angemeldet haben
  • Ausländische Unternehmen ohne feste Niederlassung in Belgien
  • Unternehmen mit dem pauschalen MwSt-System (dieses System läuft jedoch spätestens am 1. Januar 2028 aus)
  • Unternehmen, die ausschließlich befreite Tätigkeiten gemäß Artikel 44 des MwSt-Gesetzbuchs ausüben

Keine Verpflichtung zum Empfangen elektronischer Rechnungen

  • Unternehmen, die ausschließlich befreite Tätigkeiten gemäß Artikel 44 des MwSt-Gesetzbuchs ausüben

Keine Verpflichtung zum Versenden oder Empfangen elektronischer Rechnungen

  • Wenn die Transaktion gemäß Artikel 44 des MwSt-Gesetzbuchs befreit ist

Was, wenn Sie noch nicht angeschlossen sind?

Für die große Mehrheit der Unternehmen gilt die Verpflichtung also, und sie ist bereits in Kraft. Sind Sie noch nicht angeschlossen, regeln Sie dies so schnell wie möglich:

Mit Sage Cloud Demat Invoicing ist Peppol vollständig integriert, ohne zusätzliche Kosten: Versenden und Empfangen funktioniert sofort nach der Aktivierung.