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Ist Peppol verpflichtend?

Ja, in Belgien ist Peppol inzwischen die Norm für die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und an Behörden. Eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail ist in diesen Situationen nicht länger ausreichend oder gesetzlich zulässig.

Öffentliche Aufträge (B2G)

Für die Rechnungsstellung an Behörden, sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene, ist Peppol schon länger gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Prozess ist als B2G-Rechnungsstellung (Business-to-Government) bekannt. Führen Sie öffentliche Aufträge für eine Gemeinde, Stadt oder die flämische bzw. föderale Regierung aus, muss die Rechnung über das Peppol-Netzwerk versendet werden.

Unternehmen untereinander (B2B)

Seit dem 1. Januar 2026 ist es verpflichtend, jede Rechnung an ein anderes belgisches mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen als strukturierte elektronische Rechnung über das Peppol-Netzwerk zu versenden. Belgische mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen solche Rechnungen auch empfangen können.

Diese Verpflichtung sorgt für eine standardisierte, effizientere Methode der elektronischen Rechnungsstellung, wodurch die Fehlerquote sinkt und die Verarbeitungsgeschwindigkeit steigt. Es gibt einige spezifische Ausnahmen; diese finden Sie in Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnungsstellung?

Privatpersonen

Für die Rechnungsstellung an Privatpersonen (B2C) gilt die Verpflichtung nicht; es bleibt erlaubt, Rechnungen im PDF-Format per E-Mail oder per Post zu versenden. Dennoch kann elektronische Rechnungsstellung auch für diese Transaktionen nützlich sein, aufgrund der Vorteile hinsichtlich Effizienz und Nachverfolgbarkeit.

Ist Ihr Unternehmen noch nicht an Peppol angeschlossen? Aktivieren Sie die Verbindung dann so schnell wie möglich: Die Verpflichtung gilt bereits. In Wie kann ich mich mit dem Peppol-Netzwerk verbinden? lesen Sie, wie Sie das in wenigen Minuten erledigen.